Praxisgebühr: Die Ärzte mussten früher für die Krankenkassen jedes Quartal 10 € Praxisgebühr einziehen: Diese 10 Euro fielen bei jedem Arzt einmal im Quartal an ! Ausnahmen 1.) der Arzt wurde mit Überweisung aufgesucht, Nachreichen ist nicht möglich ! 2.) eine noch nicht entwertete Quittung über die entrichtete Praxisgebühr vom Notdienst liegt vor 3.) Der Patient hatte schon eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Quartal Es war strikt untersagt, die Praxisgebühr zu erstatten oder auf die Mahnung einer noch nicht bezahlten Praxisgebühr zu verzichten, auch wenn nachträglich eine Überweisung oder eine Befreiung von der Zuzahlung vorgelegt wird. |